Fischtoxizität heißt wörtlich übersetzt Fischgiftigkeit. Sie ist eine wichtige Voraussetzung für die Beurteilung der Gewässergüte bzw. -gefährdung durch Chemikalien. Die Ermittlung der Fischtoxizität wird vom Gesetzgeber durch standardisierte Prüfverfahren im Labor vorgeschrieben. Einzelregelungen hierfür finden sich beispielsweise im Pflanzenschutz, im Abwasserabgaben- (AbwAG) bzw. im Wasserhaushaltsgesetz.
Weitere Definition:
Fischtoxizität ist die Giftigkeit von Stoffen/Stoffgemischen für Fische. Da Fische sowohl im Stoffhaushalt der Gewässer als auch für die menschliche Ernährung von großer Bedeutung sind, ist die Kenntnis der Fischtoxizität eine wichtige Voraussetzung für die Beurteilung der Gewässergefährdung durch Chemikalien bzw. Abwässer. Ihre Ermittlung durch standardisierte Laborprüfverfahren wird daher von entsprechenden Gesetzen (Chemikaliengesetz, Pflanzenschutzgesetz, Abwasserabgabengesetz, Wasserhaushaltsgesetz) vorgeschrieben.