Die Abwasserabgabe ist im Gesetz von 1976, wirksam ab 1981-01-01, geregelt. Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer ist eine Abwasserabgabe zu zahlen. Diese Abgabe richtet sich nach der Schädlichkeit des Abwassers, die unter Zugrundelegung der Abwassermenge, der Metalle Quecksilber und Cadmium, der oxidierbaren Stoffe und der Giftigkeit des Abwassers gegenüber Fischen in Schadeinheiten errechnet wird. Durch Gesetz von 1986 ist ab 1990-01-01 auch für die organischen Halogenverbindungen (AOX) und für die Metalle Chrom, Nickel, Blei und Kupfer eine Abgabe zu zahlen.