Das Umwelt-Lexikon
Lexikon A - Ä
Die Einleitung von Abwasser (Abwassereinleitung) in oberirdische Gewässer stellt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einen Benutzungstatbestand dar und ist gemäß § 2 in Verbindung mit § 7 WHG erlaubnispflichtig. Durch die 4. Novelle zum WHG ist in dieses Gesetz der § 7a - eine für die Praxis grundlegende Bestimmung - eingefügt worden,
English: sewer / Español: alcantarillado / Português: esgoto / Français: égout / Italiano: fognatura
Abwasserkanal ist ein unterirdisches System, das zur Ableitung von Abwasser und Regenwasser von Wohngebieten, Industrieanlagen und anderen Orten verwendet wird. Es ist ein wesentlicher Bestandteil der städtischen Infrastruktur und spielt eine wichtige Rolle im Umwelt- und Gesundheitsschutz.