Der Begriff "Deregulierung" wird in verschiedenen Bedeutungen verwendet (vgl. z.B. Wettbewerbsrecht). Im Umweltrecht bedeutet Deregulierung Abbau bzw. Vereinfachung von ordnungsrechtlichen Vorschriften und dient der Beseitigung des häufig beklagten Vollzugsdefizits. Der Begriff der Deregulierung wird vor allem mit der EG-Öko-umweltdatenbank.de/cms/lexikon/27-lexikon-a/2325-audit.html" new="200909">Audit-Verordnung (EMAS-Verordnung) in Verbindung gebracht. Unternehmen, die sich erfolgreich am EG-Öko-Audit-System (= EMAS) beteiligen, sollen damit belohnt werden, dass der Gesetzgeber Erleichterungen schafft, indem er Gesetze und Verordnungen ändert. Demgegenüber beschränkt sich die Substitution auf Vereinfachungen im Vollzug. Das derzeit wohl bedeutendste Vorhaben im Bereich der Deregulierung ist das Umweltgesetzbuch (UGB), in dem die wesentlichen Teile des deutschen Umweltrecht zusammengefasst, harmonisiert und vereinfacht werden sollen.