- Umweltgesetzbuch : Das moderne Umweltrecht hat sich erst in den letzten Jahrzehnten entwickelt. Seine Wurzeln gehen zwar auf das sehr viel ältere Polizei- und Ordnungsrecht zurück; als eigenständiges Rechtsgebiet bildete es sich erst seit Anfang der 70er Jahre heraus. Die Vorschriften sind auf viele Einzelgesetze verteilt. Dies erschwert nicht nur ihr Auffinden, sondern hat auch zu Unterschieden bei Begriffsdefinitionen, bei den Regelungsansätzen und der Gewichtung einzelner Umweltbelange geführt. Ein künftiges Umweltgesetzbuch hat zum umweltdatenbank.de/cms/lexikon/52-lexikon-z/6371-ziel.html" new="200909">Ziel, die zentralen umweltrelevanten Vorschriften zusammenzufassen, zu harmonisieren, zu vereinfachen und das Umweltrecht weiterzuentwickeln. Hierdurch kann eine bessere Handhabbarkeit und Übersichtlichkeit der Vorschriften erreicht und der immer wieder geäußerten Kritik an zu vielen Vorschriften Rechnung getragen werden. Eine Unabhängige Sachverständigenkommission beim Bundesumweltministerium hat einen Entwurf des Umweltgesetzbuchs erarbeitet. Das Bundesumweltministerium strebt an, spätestens zu Beginn der nächsten Legislaturperiode das Gesetzgebungsverfahren für diese umfassende Kodifikation einzuleiten.