Das EG-Öko-Audit ist der populäre Name einer von der Europäischen Union erlassene Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung". Das "EG-Öko-Audit" bzw. EMAS" (= Eco-Management and Audit Scheme) gibt seit Mitte 1995 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis ihre Betriebsabläufe auf umweltrelevante Aspekte hin zu überprüfen und kontinuierlich zu verbessern.
Sie sollen dabei veranlasst werden, Umweltbetriebsprüfungen durchzuführen, Umweltleitlinien zu verfassen, daraus Umweltprogramme zur Verbesserung ihrer Umweltauswirkungen zu entwickeln, ein Umweltmanagement einzuführen und ihre Ergebnisse in einer von einem zugelassenen Gutachter geprüften Umwelterklärung der Öffentlichkeit vorzustellen. Das Umweltauditgesetz vom 1995-12-07 bietet die nationale Grundlage für eine wirksame Durchführung der EG-Öko-Audit-Verordnung
Weitere Definition:
EG-Öko-Audit
Die von der Europäischen Union erlassene "Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung", kurz "EG-Öko-Audit" bzw. EMAS" (= Eco-Management and Audit Scheme), gibt seit Mitte 1995 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis ihre Betriebsabläufe auf umweltrelevante Aspekte hin zu überprüfen und kontinuierlich zu verbessern. Sie sollen dabei veranlaßt werden, Umweltbetriebsprüfungen durchzuführen, Umweltleitlinien zu verfassen, daraus Umweltprogramme zur Verbesserung ihrer Umweltauswirkungen zu entwickeln, ein Umweltmanagement einzuführen und ihre Ergebnisse in einer von einem zugelassenen Gutachter geprüften Umwelterklärung der Öffentlichkeit vorzustellen. Das Umweltauditgesetz vom 1995-12-07 bietet die nationale Grundlage für eine wirksame Durchführung der EG-Öko-Auditrdnung.

Um auch nichtgewerblichen Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts die Teilnahme zu ermöglichen, wurde in der Umweltauditgesetz-Erweiterungsverordnung vom 1998-02-03 der Anwendungsbereich ausgedehnt.

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