Das umweltdatenbank.de/cms/lexikon/52-lexikon-z/6371-ziel.html" new="200909">Ziel der Wärmeschutzverordnung ist die Verminderung des Heizenergie bedarfs sowie der CO2-Emissionen bei Neubauten und im Rahmen größerer Umbauten anhand baulicher Vorschriften für die Wärmedämmung
Weitere Definition:
Wärmeschutzverordnung (Energie-Einsparverordnung)
Der Nachweis des baulichen Wärmeschutzes erfolgt heute nach einem grundsätzlich neuen Konzept.
Die thermische Qualität eines Gebäudes wird nicht mehr allein durch die Wärmedämmung der Bauteile, dem "k-Wert", beurteilt. Im Mittelpunkt steht jetzt der Heizenergiebedarf eines Gebäudes: Bei der Berechnung werden die
- Wärmeverluste durch die Außenbauteile und Lüftung
- Wärmegewinne durch die Sonne und elektrische Geräte
in einer sogenannten "Energiebilanz" erfasst.
Das Ergebnis erlaubt eine Abschätzung des Energieverbrauches eines Gebäudes.
Das Nachweisverfahren der Wärmeschutzverordnung verlangt keinen Mindest-Wärmedämmwert der einzelnen Bauteile. Es fordert lediglich den Nachweis, dass das Gebäude nicht insgesamt zu viel Heizwärme benötigt.