Das Vorsorgeprinzip verlangt dass eine potenziell umweltbelastende Verhaltensweise unterbunden werden soll, wenn ihre Umweltschädlichkeit nicht unwahrscheinlich oder denkbar ist. (ECE- Übereinkommen)
Weitere Definition:
Das Vorsorgeprinzip verlangt den vorausschauenden Schutz der Umweltgüter und möglichst schonende Inanspruchnahme der natürlichen Ressourcen. Umweltschäden sollen möglichst gar nicht erst eintreten. Das Vorsorgeprinzip hat damit neben ökologischen auch ökonomische Ziele, denn die Beseitigung von Umweltschäden ist oft um ein Vielfaches teurer als die Vermeidung.
Weitere Definition:
Das Vorsorgeprinzip ist einer der Grundsätze der Umweltpolitik. Die Vorsorge verfolgt über die Schadensbeseitigung und Gefahrenabwehr (Schutzgrundsatz) hinaus drei Ziele: