English: Certificate of Transfer / Español: Certificado de Traspaso / Português: Certificado de Transferência / Français: Certificat de Transfert / Italiano: Certificato di Trasferimento

Der Übernahmeschein dient zum Nachweis über die durchgeführte Entsorgung. Im Sammelentsorgungsverfahren wird der Abfallerzeuger geschützt, der die Übergabe des Abfalls an den Einsammler / Beförderer belegen kann. Ein weiterer Übernahmeschein belegt die Übergabe des Abfalls an einen anderen Beförderer bzw. den Entsorger. Die Kontrolle des Verbleibs der Abfälle bei Befördererwechsel bis zur Entsorgungsanlage wird auch für Kleinmengen gwährleistet. Die Einführung von Übernahmescheinen beruht auf §§ 18, 19 ff. Nachweisverordnung.

Ein Übernahmeschein ist somit ein Dokument, das bei der Entsorgung von Abfällen erstellt wird und als Nachweis für die ordnungsgemäße Entsorgung dient. Er enthält Informationen über den Abfallerzeuger, den Entsorgungsunternehmer, die Art und Menge des entsorgten Abfalls sowie den Ort und das Datum der Entsorgung. Der Übernahmeschein wird in der Regel vom Entsorgungsunternehmen ausgestellt und muss vom Abfallerzeuger aufbewahrt werden, um im Falle von Kontrollen durch die zuständigen Behörden die ordnungsgemäße Entsorgung nachweisen zu können.

Beispiele für Abfälle, die einen Übernahmeschein erfordern können, sind gefährliche Abfälle wie Chemikalien, Batterien oder Asbest, aber auch nicht gefährliche Abfälle wie Bau- und Abbruchabfälle.

Ähnliche Dokumente in diesem Kontext sind beispielsweise Entsorgungsnachweise, Abfallbegleitscheine oder Abfallüberwachungsdokumente.