- Umweltverträglichkeitsuntersuchung : Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Bevor über die Zulassung besonders umweltrelevanter Projekte entschieden wird, muss überprüft werden, wie sie sich auf die einzelnen Umweltmedien einschließlich der Wechselwirkungen zwischen ihnen und auf die Umwelt als Ganzes auswirken.
Bei bestimmten, raumbedeutsamen Vorhaben (Straßen, Flugplätze, etc) wird im Raumordnungsverfahren hinsichtlich der umweltdatenbank.de/cms/lexikon/37-lexikon-k/1931-korrosionspruefung.html" new="200909">Prüfung der überörtlich raumbedeutsamen Umweltauswirkungen eine raumordnerische UVP durchgeführt. Im nachfolgenden Zulassungsverfahren werden dann die Umweltauswirkungen im einzelnen geprüft und bewertet. Das Ergebnis der UVP muss bei der Zulassungsentscheidung berücksichtigt werden.
Weitere Definition:
Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung ist die Prüfung der Umweltverträglichkeit, also der Art und des Ausmaßes der von einem umwelterheblichen Vorhaben ausgehenden Auswirkungen auf die Umwelt, d.h. Luft, Wasser, Boden, Flora, Fauna, Menschen sowie Kultur- und Sachgüter, in einem förmlichen Verfahren.