- Raumordnungsverfahren : Im Vorfeld eines Zulassungsverfahrens für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen (z.B. Fernstraßen, Energieleitungen, Kraftwerke, Flugplätze) wird geklärt, ob diese mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar sind und wie sie mit anderen Planungen und Maßnahmen (anderer Planungsträger) abgestimmt werden können (Raumverträglichkeitsprüfung). Häufig werden dabei mehrere Standorte bzw. Trassen beurteilt. Zum Raumordnungsverfahren gehört auch eine raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung.
Weitere Definition:
Dieses umweltdatenbank.de/cms/lexikon/48-lexikon-v/1466-verfahren.html" new="200909">Verfahren ist dem Planfeststellungsverfahren vorgeschaltet. Es soll im Vorfeld des gesamten Genehmigungsverfahrens abklären, ob überörtlich raumbedeutsame Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar sind. Zum Raumordnungsverfahren gehört auch eine raumordnerische Umweltverträglichkeitsuntersuchung.