Größere Projekte unterliegen einem förmlichen Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeits-beteiligung. Bestandteil eines Planfeststellungsverfahrens ist meist eine Umweltverträglichkeits-untersuchung, in der die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter der Umwelt geprüft werden. Die Belange des Umweltschutzes werden bei positivem Ausgang des Planfeststellungs-verfahrens als Bedingungen oder Auflagen der zuständigen Planfeststellungsbehörde in den Planfeststellungsbeschluss eingearbeitet.