Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist ein deutsches Gesetz, das die Vorschriften und Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft in Deutschland regelt. Ziel des Gesetzes ist es, die Abfallmenge zu reduzieren, die Ressourceneffizienz zu steigern und die Wiederverwendung und das Recycling von Abfällen zu fördern.
Einige Beispiele für Maßnahmen und Vorschriften, die durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz umgesetzt werden:
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Abfallvermeidung: Das Gesetz schreibt vor, dass Abfall vermieden werden muss, wenn dies technisch und wirtschaftlich möglich ist. Hersteller sind verpflichtet, ihre Produkte so zu gestalten, dass sie langlebig, reparierbar und wiederverwendbar sind.
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Getrennte Sammlung: Das Gesetz verpflichtet Kommunen und Abfallentsorger zur getrennten Sammlung von verschiedenen Abfallarten, wie z.B. Glas, Papier, Metall und Bioabfall. Dadurch sollen wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und recycelt werden.
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Abfallhierarchie: Das Gesetz legt eine Rangfolge für die Entsorgung von Abfällen fest, die besagt, dass die Vermeidung, die Wiederverwendung, das Recycling und die energetische Verwertung vor der Beseitigung stehen.
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Verpackungsverordnung: Die Verpackungsverordnung regelt die Verantwortung für die Entsorgung von Verpackungen und schreibt vor, dass Hersteller für die Sammlung, Verwertung und Entsorgung von Verpackungsabfällen verantwortlich sind.
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Kreislaufwirtschaftsförderung: Das Gesetz fördert die Kreislaufwirtschaft durch finanzielle Anreize für die Wiederverwendung und das Recycling von Abfällen sowie durch die Unterstützung von Forschung und Innovationen.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist ein wichtiges Instrument für den Umweltschutz und die Ressourcenschonung in Deutschland. Es soll dazu beitragen, die Abfallmengen zu reduzieren und die Wiederverwendung und das Recycling von Rohstoffen zu fördern.
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