Die Energie-Einsparverordnung (EnEV gültig seit 2002-02-01 )
ist als neue Wärmschutz­verordnung in Kraft gesetzt. Die neue Verordnung muss verbindlich (gesetzlich) eingehalten werden. Sie senkt wieder, wie die beiden Vorgänger­vorschriften, den Energiebedarf für die Hausheizung mit dem Ziel der noch höheren Energie-Einsparung und dadurch verbesserter Umweltschonung. Das Neue an dieser dritten Wärmeschutz­verordnung: Sie beschränkt den jährlich zulässigen Heizenergie­bedarf eines Wohngebäudes.

Mit der neuen EnEV wird der Niedrigenergiehaus-Standard bei Neubauten zur Regel, bei Altbauten sieht sie Modernisierungs­­verpflichtungen mit der Vorgabe erhöhter Standards vor.
Die EnEV gilt für alle Gebäude, die zum Zwecke ihrer Nutzung beheizt werden müssen. Der Regelungsbereich der Verordnung umfasst im Prinzip alle neu zu bauenden und die zu verändernden beheizten Gebäude einschließlich ihrer heizungs-, raum­lufttechnischen und zur Warmwasser­bereitung dienenden Anlagen.
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