In den Regionen mit Braunkohlengebieten wird für jeden Tagebau ein Braunkohlenplan - für stillzulegende oder stillgelegte Tagebaue als Sanierungsrahmenplan - aufgestellt. Die Braunkohlenpläne enthalten insbesondere Angaben zu Grenzen des Abbaus und der Grundwasserbeeinflussung, Haldenflächen, Oberflächengestaltung, Wiedernutzbarmachung, Landschaftsentwicklung etc. nach 6)