Die zwischen den Staaten mit Alpenanteil (Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz, Slowenien) und der Europäischen Union vereinbarte Alpenkonvention ist seit dem 1995-03-06 in Kraft. Sie wurde bisher von Deutschland, Frankreich, Liechtenstein, Österreich und Slowenien ratifiziert. In sog. "Fachlichen Protokollen" zu den in Art. 2 Abs. 2 der Alpenkonvention benannten einzelnen Fachbereichen soll festgelegt werden, welche konkreten Schritte zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung der Alpen ergriffen werden sollen. Ferner ist der Aufbau eines §Alpeninformationssystems§ eingeleitet, das grenzüberschreitend koordinierte Auskunft über Stand und Entwicklung von Raum und Umwelt im Alpenraum und über die Ergebnisse der Alpenforschung erteilen soll.