Eine Wasseruntersuchung ist eine Untersuchung von Trinkwasser und Abwasser nach bestimmten Verfahren. Wasser­untersuchungen werden sowohl routinemäßig als auch bei besonderen Betriebszuständen (z. B. Störungen) vorgenommen. Die Trinkwasser­verordnung schreibt die Mindesthäufigkeit und die anzuwendenden Verfahren vor. Sie dienen bei Trinkwasser­untersuchungen der ersten Linie dem Schutz vor gesundheitlichen Schäden und bei Abwasser­untersuchungen der Überprüfung der Reinigungsleistung von Kläranlagen. Man unterscheidet bakteriologische und virologische (Feststellung von Krankheitserregern), biologische sowie physikalische und chemische Wasser­untersuchungen (Nachweis gelöster Salze und Gase, giftiger chemischer Substanzen, geschmacksverändernder Stoffe u. a.).
Weitere Definition:
Wasseruntersuchungen sind Analysen von Trinkwasser nach bestimmten Verfahren (mikrobiologisch, physikalisch, chemisch, physikalisch-chemisch), die zum Teil regelmäßig, aber auch aufgrund besonderer Betriebszustände oder auf Anordnung z. B. des Gesundheitsamtes vorgenommen werden müssen, und durch die ein Wasserversorgungs­unternehmen nachweisbar die Einhaltung der Vorschriften der Trinkwasserverordnung darlegen kann
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