Die alte Trinkwasserverordnung (bis 2002-12-31 gültig) war eine auf der Grundlage des Bundes­seuchen­gesetzes und des Lebensmittel- und Bedarfs­gegenstände­gesetzes erlassene Verordnung über Trinkwasser und über Wasser für Lebensmittel­betriebe -TrinkwV- vom 1990-12-05 (BGBl I, S.1612). Sie enthielt u. a. Bestimmungen über die Beschaffenheit des Trinkwassers, die Pflichten des Unternehmers oder sonstige Betreibers einer Wasser­versorgungs­anlage, die Überwachung durch das Gesundheitsamt, Grenzwerte für gesundheits­schädliche chemische Stoffe, Angaben über chemische und bakteriologische Untersuchungs­verfahren sowie Angaben über Art und Häufigkeit von Wasseruntersuchungen.
Am 2003-01-01 trat die neue Trinkwasser­verordnung in Kraft, die die novellierte EG-Trinkwasser­richtlinie vom 1998-11-03 in nationales Recht umsetzt und im Wesentlichen auf den Ermächtigungen des neuen Infektionsschutzgesetzes -IfSG- basiert. Sie wiederholt zum Teil Pflichten der Wasser­versorgungs­unternehmen, die schon nach der alten TrinkwV bestanden, wobei einige jedoch neu formuliert wurden. Die Aufgaben von Gesundheitsamtn und Hauseigentümern werden ausgeweitet bzw. präziser formuliert
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