Die alte Trinkwasserverordnung (bis 2002-12-31 gültig) war eine auf der Grundlage des Bundesseuchengesetzes und des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes erlassene Verordnung über Trinkwasser und über Wasser für Lebensmittelbetriebe -TrinkwV- vom 1990-12-05 (BGBl I, S.1612).
Sie enthielt u. a. Bestimmungen über die Beschaffenheit des Trinkwassers, die Pflichten des Unternehmers oder sonstige Betreibers einer Wasserversorgungsanlage, die Überwachung durch das Gesundheitsamt, Grenzwerte für gesundheitsschädliche chemische Stoffe, Angaben über chemische und bakteriologische Untersuchungsverfahren sowie Angaben über Art und Häufigkeit von Wasseruntersuchungen.
Am 2003-01-01 trat die neue Trinkwasserverordnung in Kraft, die die novellierte EG-Trinkwasserrichtlinie vom 1998-11-03 in nationales Recht umsetzt und im Wesentlichen auf den Ermächtigungen des neuen Infektionsschutzgesetzes -IfSG- basiert. Sie wiederholt zum Teil Pflichten der Wasserversorgungsunternehmen, die schon nach der alten TrinkwV bestanden, wobei einige jedoch neu formuliert wurden. Die Aufgaben von Gesundheitsamtn und Hauseigentümern werden ausgeweitet bzw. präziser formuliert
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