Eine Wassergefährdungsklasse beschreibt aufgrund von biologischen Testverfahren und sonstiger Eigenschaften das Potential von Stoffen und Zubereitungen, die Eigenschaften des Wassers nachteilig zu verändern. Dies Klassifizierungsschema wird bewertet, so dass leicht der Gefährdungsgrad erkannt werden kann.

Die Wassergefährdung ist in 4 Klassen eingeteilt:
(Veraltet, wird nicht mehr verwendet: WGK 0 = im allgemeinen nicht wassergefährdend )
WGK 1 = schwach wassergefährdend
WGK 2 = wassergefährdend
WGK 3 = stark wassergefährdend
Die Kommission Bewertung wassergefährlicher Stoffe (KBwS) stuft Stoffe ein. Die Einstufungen werden durch Verwaltungsvorschriften nach § 19 g WHG bekanntgemacht. Selbsteinstufungen können nach dem Konzept des VCI ermittelt werden.


Weitere Definition:
Wassergefährdende Stoffe werden entsprechend ihrer Gefährlichkeit in folgende Wassergefährdungsklassen eingeteilt:

WGK 3: stark wassergefährdend
WGK 2: wassergefährdend
WGK 1: schwach wassergefährdend
(Veraltet, wird nicht mehr verwendet: WGK 0: im allgemeinen nicht wassergefährdend)