Zusätzliche Umhüllungen der Verkaufsverpackungen zur Abgabe der umweltdatenbank.de/cms/lexikon/49-lexikon-w/2320-ware.html" new="200909">Ware auf dem Wege der Selbstbedienung, zur Erschwerung des Diebstahls oder die vorwiegend der Werbung dienen, bezeichnet man als Umverpackungen. Die Verpackungsverordnung hat u.a. zum Ziel, unnötige Umverpackungen zu vermeiden.