Umweltgefährliche Stoffe sind Stoffe oder Zubereitungen, wenn sie
"(1) infolge der in den Verkehr gebrachten Menge,
(2) der Verwendung,
(3) der geringen Abbaubarkeit,
(4) der Akkumulationsfähigkeit oder
(5) der Mobilität in der Umwelt auftreten,
insbesondere sich anreichern können und aufgrund der Prüfergebnisse oder anderer wissenschaftlicher Erkenntnisse schädliche Wirkungen auf den Menschen oder auf Tiere, Pflanzen, Mikroorganismen, die natürliche Beschaffenheit von Wasser, Boden oder Luft und auf die Beziehung unter ihnen sowie auf den Naturhaushalt haben können, die erhebliche Gefahren oder erhebliche Nachteile für die Allgemeinheit herbeiführen":