- Sammelentsorgungsnachweis : Sammelentsorgungsverfahren
Die §§ 8 und 9 der Nachweisverordnung legen fest, unter welchen Bedingungen und nach welcher Maßgabe die Entsorgung im Sammelentsorgungsverfahren durchgeführt werden kann. Wenn umweltdatenbank.de/cms/lexikon/27-lexikon-a/1015-abfall.html" new="200909">Abfälle den gleichen Abfallschlüssel und den gleichen Entsorgungsnachweis haben und bestimmte Mengen nicht überschreiten, kann das Nachweisverfahren vom Einsammler durch einen Sammelentsorgungsnachweis geführt werden.