Im wesentlichen basiert die Phosphatelimination auf Fällungsbehandlung oder der biologischen Phosphatentfernung aus dem Abwasser.
Die Phosphate werden z. B. mit Aluminiumsulfat, Eisen(III)-Chlorid oder Kalk gefällt. Die Phosphatelimination kann gleichzeitig mit der biologischen Abwasserreinigung in Belebungsanlagen (sog. Simultanfällung), als Vorfällung in der Vorklärung oder in besonderen Fällungs- und Nachklärbecken (dritte Reinigungsstufe) durchgeführt werden. Grundlage der biologischen Phosphatelimination ist die Fähigkeit bestimmter Bakterienstämme, über das Zellwachstum notwendige Maß hinaus Phosphor aufzunehmen und in Form von Polyphosphaten zu speichern. Die umweltdatenbank.de/cms/lexikon/28-lexikon-b/96-bakterien.html" new="200909">Bakterien nehmen dann vermehrt Phosphor auf, wenn sie einem schnellen Wechsel von anaeroben und aeroben Zuständen ausgesetzt werden.
Weitere Definition:
Die Phosphatelimination ist eine wichtige Maßnahme gegen die Eutrophierung (Nährstoffüberschuss) von Gewässern. Bei der weitergehenden Abwasserreinigung in kommunalen Kläranlagen werden die Nährstoffe aus dem Abwasser entfernt. Die Phosphatelimination erfolgt meist durch Flockungsfiltration.