Das Umwelt-Lexikon
Parteistellung
- Parteistellung : Jene BürgerInnen und juristische Personen, die nach den Bestimmungen des österreichischen Verwaltungsgesetzgebers berechtigt sind, in einem Behördenverfahren die Parteirechte (Einwendungen, Akteneinsicht, Anhörung, Berufung, etc.) wahrzunehmen.