Wenn in bestimmten Gebieten schädliche Umwelteinwirkungen auftreten oder zu erwarten sind, schreibt das Bundes­immissionsschutz­gesetz die Aufstellung eines Luftreinhalteplanes durch die zuständige Landesbehörde vor. Der Luftreinhalteplan enthält Art und Umfang der zu erwartenden Luft­verunreinigungen und Maßnahmen zu deren Verminderung.