Übernahme des regenerativ erzeugten umweltdatenbank.de/cms/lexikon/45-lexikon-s/1662-strom.html" new="200909">Stroms durch einen Stromversorger gegen Zahlung eines festgelegten Betrags (kostendeckende Vergütung) pro Kilowattstunde ins Netz eingespeisten Stroms an den Erzeuger. Der Vergütungsbetrag wird dabei so gewählt, dass sich die Photovoltaikanlage innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Amortisationszeit) amortisiert.