Altstandorte sind z. B. Grundstücke stillgelegter Anlagen, nicht mehr verwendete Leitungs- und Kanalsysteme oder sonstige Betriebsflächen, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.
Alte Deponien und Ablagerungen, die nicht nach dem heutigen Stand abgedichtet sind und ein Gefährdungspotential für die Umgebung, insbesondere das Grundwasser darstellen. Altlasten erfordern in der Regel umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an Ort und Stelle, ein ledigliches Abtragen und Deponieren an anderer Stelle hat in den USA bereits zu neuen Altlasten geführt. Von dem Bundesverband der Deutschen Industrie wurde 1985 eine Vermittlungsstelle gegründet. Sie gibt Auskunft über Fachfirmen, die das für eine optimale Sanierung von. Altlasten erforderlich Know-how besitzen. Für die Finanzierung der Sanierung von Altlasten (Altdeponien und Altstandorte, d.h. mit umweltgefährdenden Stoffen kontaminierte Grundstücke, die gewerblich, oder von kommunalen Betrieben genutzt wurden und ein Gefahrenpotential darstellen) gilt grundsätzlich das Verantwortlichkeitsprinzip aufgrund des Polizeirechts (Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung). Ist ein Verantwortlicher (Handlungs- oder Zustandsstörer) nicht feststellbar oder heranziehbar, wird eine freiwillige Finanzierung durch die Wirtschaft und die öffentlichen Hände (Länder und Kommunen) (Solidaritätsbeiträge) über Kooperationsverträge angestrebt.
Weitere Definition:
Belastungen der Umwelt, vor allem des Bodens und des Wassers, durch Altablagerungen oder industrielle Altstandorte.
Weitere Definition:
Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorten, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Buchliste: Altlast
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