Ab dem 1993-12-01 wurde die Abgassonderuntersuchung (ASU), welche für Kfz mit Benzinmotoren verpflichtend war, von der Abgasuntersuchung (AU) abgelöst, welche nun auch Dieselfahrzeuge und Benzinfahrzeuge mit geregeltem lexikon/37-lexikon-k/1164-katalysator.html" new="200909">Katalysator einschließt.
Die AU soll sicherstellen, dass das Abgasverhalten der im umweltdatenbank.de/cms/lexikon/48-lexikon-v/1997-verkehr.html" new="200909">Verkehr befindlichen Kfz über deren Nutzungszeit möglichst auf dem Niveau gehalten wird, das dem Neuzustand entspricht. Schadstoffarme und bedingt schadstoffarme PKW mit Benzinmotor ohne geregelten Katalysator sowie Dieselnutzfahrzeuge über 3,5 t müssen jährlich zur AU. Benzin-PKW mit geregeltem Katalysator, Diesel-PKW und Dieselnutzfahrzeuge unter 3,5 t erstmals 3 Jahre nach Zulassung, dann alle zwei Jahre.
Weitere Definition:
Seit 1993-12-01 wurde die früher als Abgassonderuntersuchung (ASU) bezeichnete Maßnahme wesentlich erweitert und heißt nun Abgasuntersuchung (AU). Bei der AU wird das Abgasverhalten von Kraftfahrzeugen regelmäßig überprüft. Die AU ist bei Pkw mit Benzinmotor ohne Katalysator oder mit ungeregeltem Katalysator jährlich durchzuführen. Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator (Privat-Pkw) und mit Dieselmotoren müssen im Abstand von drei bzw. zwei Jahren (nach Erstzulassung) untersucht werden.