Altgeräte, Elektronikschrott sind elektrische und elektronische Geräte aus Haushaltungen wie Haushaltgroßgeräte (Weiße Ware), Geräte der Unterhaltungselektronik (Braune Ware), Elektrowerkzeuge, Geräte der Bildaufzeichnung und -wiedergabe, der Kommunikations- und Informationstechnik, Uhren, Spielzeug usw. soweit sie elektrische oder elektronische Bauelemente enthalten.
Weitere Definition:
Elektronikschrott