Archiv 2006 des Forums der Umweltdatenbank

Parken im Landschaftsschutzgebiet

  • SisterML
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26 Okt. 2006 01:00 #2688 von SisterML
Parken im Landschaftsschutzgebiet wurde erstellt von SisterML
Ich halte Pferde im Landschaftsschutzgebiet. Es ist erforderlich, dass ich diese mit dem Auto erreichen kann (Wasser und Futter bringen etc.). Sonst habe ich auf dem Weg geparkt, aber da häufig Trecker diesen Weg passieren müssen, stelle ich mein Auto nun auf meiner Wiese ab. Es kommt teilweise vor, dass ich dann mit dem Pferd unterwegs bin und das Auto bis zu drei Stunden auf der Wiese steht. Ist dies zulässig?
Vielen DAnk für Antworten.



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  • Edelmann
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13 Nov. 2006 00:00 #2710 von Edelmann
Edelmann antwortete auf Anleinpflicht für Hunde im LSG

Gilt im LSG immer und uneingeschränkt Anleinpflicht für Hunde?




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  • Rebekka Redlich
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09 Aug. 2008 01:00 #2778 von Rebekka Redlich
Rebekka Redlich antwortete auf Re: Parken im Landschaftsschutzgebiet

: Ich halte Pferde im Landschaftsschutzgebiet. Es ist erforderlich, dass ich diese mit dem Auto erreichen kann (Wasser und Futter bringen etc.). Sonst habe ich auf dem Weg geparkt, aber da häufig Trecker diesen Weg passieren müssen, stelle ich mein Auto nun auf meiner Wiese ab. Es kommt teilweise vor, dass ich dann mit dem Pferd unterwegs bin und das Auto bis zu drei Stunden auf der Wiese steht. Ist dies zulässig?
: Vielen DAnk für Antworten.
Hallo, unsere Pferde stehen auch im Landschaftsschutzgebiet...leider, denn wir haben des Öfteren Ärger mit der Behörde....wir haben einen Bauwagen aufgestellt, in dem unsere Sättel, Trensen, Putzkram und auch Futter lagert...naja und das darf nach dem Gesetz nicht..mh....
zu Deiner Frage, auf dem Weg darfst du parken, denn wenn du eine Weide im Landschaftsschutzgebiet gepachtet hast bist du Anlieger und dann dürftest du sogar deinen Pferdehänger da abstellen; dürfen wir nämlich auch..völlig widersprüchlich, aber da greift bei einer öffentlichen Straße die StVO...
wie das auf deiner Wiese ist..mh, denke das darf man dann wieder nicht...aber ich glaube in den meisten Fällen ist das Ermessenssache des Sachbearbeiters auf dem Amt....liebe Grüße




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