Archiv 2006 des Forums der Umweltdatenbank

Straße im Grundstücksboden

  • Anja
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23 Okt. 2006 01:00 #2687 von Anja
Straße im Grundstücksboden wurde erstellt von Anja
Hallo,
wir haben vor kurzem gebaut.
Das Grundstück liegt in einem ehemaligen Gewerbegebiet. Hier war früher eine Firma angesiedelt, die abgerissen wurde.
Ein Investor hat das ganze Areal aufgekauft und schlüsselfertige Häuser hochgezogen.
Beim Erdaushub haben wir eine Straße entdeckt, die sich durch das Grundstück zieht. Sie liegt knapp einen Meter unter der Erde. Uns wurde sofort versichert, dass die Straße noch entfernt wird.
Leider mussten wir wenige Monate später feststellen, dass dies nicht passiert ist. Nach einigem Hin und Her erklärte sich die Firma bereit, wenigstens die gut erreichbaren Flächen von der Straße zu säubern. Aber unter einem etwa 40-50qm_ großen Erdwall und nahe des Nachbarzaunes konnte nichts mehr abgetragen werden.
Ist uns hierdurch ein Schaden entstanden?
Können wir den Boden an diesen Stelle unbesorgt nutzen, z. B. zum Gemüseanbau?
Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus
Viele Grüße
Anja



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  • Peter
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28 Okt. 2006 01:00 #2690 von Peter
Peter antwortete auf Re: Straße im Grundstücksboden
Hallo Anja,
wenn auf dem Gelände eines ehemaligen Gewerbegebietes ein Wohngebiet entsteht, sollte eine Altlastengutachten vorliegen -> es wird in der Regel von der Behörde gefordert und vom Investor beauftragt und bezahlt. Aus dem Altlastengutachten läßt sich (bei kritischer Betrachtung) ableiten, ob grundsätzlich eine Gefährdung von Menschen durch den Boden besteht.
Zur Strasse, hier nehme ich an, dass diese asphaltiert ist. Der Asphalt kann(!) sog. polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in hohen Konzentrationen enthalten, Vertreter der Stoffgruppe der PAK gelten als krebserregend.
Wird der Asphalt nicht sorgfältig ausgebaut, vermischen sich verbleibendes Erdreich und Teile des Asphalts. Dann kann, bei einer hohen PAK-Konzentration des Asphalts, nach dem Ausbau der Strasse, eine Gefährdung von Menschen über den Pfad Boden-Pflanze und sogar direkt über den Pfad Boden (z.B. für spielende Kinder) nicht ausgeschlossen werden.
Bleibt die Strasse im Untergrund (bei einem Meter unter Gelände) ist die Gefährdung für die Menschen nur theoretisch gegeben. Praktisch werden Sie keine erhöhten PAK-Konzentrationen, die nicht schon vorher da waren, in dem Tiefenbereich, den Sie für Ihre Pflanzen bearbeiten, nachweisen können.
Sie haben dann allerdings eine "Altlast" im Boden. Praktisch heißt das, wenn die Strasse jetzt auf Ihrem Grundstück verbleibt und es finden später Baumaßnahmen statt, die eine Entfernung der Strasse (oder eines Teils der Strasse) notwendig machen, so müssen Sie für die ordnungsgemäße Entsorgung "Ihrer" Strasse aufkommen (nicht billig! - auch wenn die PAK-Konzentrationen niedrig sind).
Sie sollten erfragen, ob die Auffüllungen auf und neben der Strasse alte Auffüllungen sind, oder ob sie im Zuge der Baureifmachung des Grundstücks aufgebracht wurden. Wurden sie im Rahmen der Baureifmachung aufgebracht, ist kritisches, sogar sehr kritisches Nachfragen bzgl. Altlasten nicht verkehrt.
Man sollte sich in jedem Fall das/die bestehende/n Altlastengutachten kritisch durchsehen (und wenn Sie nicht vom Fach sind - durchsehen lassen). Auch durch den Rückbau (Abbruch) der alten Gebäude kann so das eine oder andere passiert sein, das ergibt normalerweise ein weiteres Gutachten, indem dargestellt wird, was mit dem Abbruchmaterial geschehen ist.
Wer sich ein Haus gekauft hat, ist finanziell in der Regel nicht mehr auf Rosen gebettet, vielleicht schließen Sie sich mit Nachbarn zusammen und lassen sich die Altlastensituation auf Ihren Grundstücken durch einen Fachmann erläutern.
Wenn der Investor seine Hausaufgaben ordentlich gemacht hat, er ehrlich und zuverlässig ist, dürfte es keine weiteren Probleme geben, die nicht einvernehmlich zu lösen sind.
Wenn nicht ... dann haben Sie hoffentlich auch das Kleingedruckte in Ihrem Kaufvertrag nicht nur gelesen, sondern auch verstanden und reagieren schnell bevor Ihr Investor sich ins Nirwana absetzt.
Sie können sich an den Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler e.V. (BDG) oder an den Ingenieurtechnischen Verein Altlasten e.V. (ITVA) wenden, unter den Mitgliedsunternehmen des BDG oder des ITVA dürfte sich auch ein kompetentes Unternehmen aus dem Altlastenbereich in Ihrer Nähe finden lassen.
Grüße
Peter



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