Durch Müllverbrennung werden Abfälle in geeigneten Anlagen beseitigt.
Werden die Bedingungen des § 5(2) Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz eingehalten, werden die Abfälle energetisch verwertet. Nach der TA Siedlungsabfall können ab dem 2005-06-01 nur noch Abfälle auf Deponien abgelagert werden, die einen Glühverlust < 5 Masse-% haben. Derzeitig kann dieser Analysewert nur durch Müllverbrennung eingehalten werden.