- DIN 32757 : Stufe 1
Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden, dass die Reproduktion der auf ihnen wiedergegebenen Informationen ohne besondere Hilfsmittel und ohne Fachkenntnisse, jedoch nicht ohne besonderen Zeitaufwand, möglich ist.
Papiere und lexikon.de/cms/lexikon/41-lexikon-f/398-filme.html" new="200909">Filme in Originalgröße: Materialteilchenfläche max. 1.000 mm², Streifenbreite max. 12 mm

Stufe 2
Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden, dass die Reproduktion der auf ihnen wiedergegebenen Informationen mit Hilfsmitteln und nur mit besonderem Zeitaufwand möglich ist.
Papiere und Filme in Originalgröße: Materialteilchenfläche max. 400 mm², Streifenbreite bis max. 6 mm

Stufe 3
Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden, dass die Reproduktion der auf ihnen wiedergegebenen Informationen nur unter erheblichem Aufwand (Personen, Hilfsmittel, Zeit) möglich ist.
Papiere und Filme in Originalgröße: Materialteilchenlänge max. 60 mm, Materialteilchenbreite bis max. 4 mm und Streifenbreite max. 2 mm
umweltdatenbank.de/cms/lexikon/37-lexikon-k/1123-kunststoff.html" new="200909">Kunststoff wie Identifikationskarte oder Mikrofilm: Materialteilchenfläche max. 1 mm²

Stufe 4
Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden, dass die Reproduktion der auf ihnen wiedergegebenen Informationen nur unter Verwendung gewerbeunüblicher Einrichtungen bzw. Sonderkonstruktionen, die im Falle kleiner Auflagen sehr aufwändig sind, möglich ist.
Papiere und Filme in Originalgröße: Materialteilchenlänge max. 15 mm, Materialteilchenbreite bis max. 2 mm als Preßling
Kunststoff wie Identifikationskarte oder Mikrofilm: Materialteilchenfläche max. 0,5 mm²

Stufe 5
Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, auf ihnen wiedergegebene Informationen zu reproduzieren
Papiere und Filme in Originalgröße: Asche zerkleinert, Lösung, Suspension oder Faser. Materialteilchenbreite max. 0,8 mm, Materialteilchenlänge max. 15 mm
Kunststoff wie Identifikationskarte oder Mikrofilm: Materialteilchenfläche max. 0,2 mm²

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