Hallo,
wir betanken unsere Dieselfahrzeuge (Gabelstapler) mittels Handpumpen aus 200-Liter-Fässern. Gibt es rechtliche Vorschriften, die eine Dieseltankstelle mit doppelwandigem Behälter und Lekageüberwachung sowie einer geprüften Betankungsfläche zwingend vorschreiben? Vielleicht existieren ja auch mengenmäßige Begrenzungen? Wer kann mir helfen?
Danke
Michaela Thiel