Das Umwelt-Lexikon
Grundsätze des Regionalplanes
- Grundsätze des Regionalplanes : Die Grundsätze des Regionalplanes sind von allen öffentlichen Planungsträgern bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in der Abwägung oder bei der Ermessensausübung nach Maßgabe der dafür geltenden Vorschriften zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 2 lexikon/44-lexikon-r/927-raumordnungsgesetz.html" new="200909">ROG).