Das Umwelt-Lexikon
Convention on Biological Diversity
- Convention on Biological Diversity : Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt wurde 1992 auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro verabschiedet und trat 1993 in Kraft.
Es dient nicht allein der Erhaltung und Wiederherstellung, sondern auch der nachhaltigen und ausgewogenen Nutzung von Pflanzen- und Tierarten und der Vielfalt ihres Erbgutes. International verbindliche Regelungen müssen dafür sorgen, dass weitere Verluste an Arten- und Lebensraumvielfalt verhindert werden und dass die Entwicklungsländer, die über große Naturschätze verfügen, für deren Schutz und Nutzung gerechte Gewinnanteile erhalten.