Das Umwelt-Lexikon
Convention on Biological Diversity
- Convention on Biological Diversity : Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt wurde 1992 auf der UN-lexikon.de/cms/lexikon/45-lexikon-k/768-konferenz.html" new="200909">Konferenz für Umwelt und umweltdatenbank.de/cms/lexikon/31-lexikon-e/29876-entwicklung.html" new="200909">Entwicklung in Rio de Janeiro verabschiedet und trat 1993 in Kraft.
Es dient nicht allein der Erhaltung und Wiederherstellung, sondern auch der nachhaltigen und ausgewogenen Nutzung von Pflanzen- und Tierarten und der Vielfalt ihres Erbgutes. International verbindliche Regelungen müssen dafür sorgen, dass weitere Verluste an Arten- und Lebensraumvielfalt verhindert werden und dass die Entwicklungsländer, die über große Naturschätze verfügen, für deren Schutz und Nutzung gerechte Gewinnanteile erhalten.