- Ausgleichsmaßnahme : Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Beim Bau von Straßen, Siedlungen und Gewerbegebieten kommt es zu Eingriffen in Natur und Landschaft.
Zum Ausgleich bzw. Ersatz von Beeinträchtigungen eines Biotops kann die umweltdatenbank.de/cms/lexikon/47-lexikon-u/1056-umweltbehoerde.html" new="200909">Umweltbehörde (Regierung, Landratsamt) anordnen, dass an anderer Stelle ein neues Biotop angelegt wird. Diese Ausgleichsmaßnahmen sind ökologisch notwendig und daher nach dem Naturschutzgesetz vorgeschrieben.