Die Umweltprüfung betrifft Pläne und Programme, und fußt auf 2001/42/EG i.V.m. _ 7 Abs. 5 ROG und den entsprechenden landesrechtlichen Umsetzungen in den Landesplanungsgesetzen, z.B. _ 15 LPlG NRW.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung hingegen ist stärker vorhabenbezogen und im UVPG geregelt. Das verhlätnis von UVPG zur Umweltprüfung in Raumordnungsrecht ergibt sich aus _ 14oUVPG i.V.m. _ 25 Abs. 7 UVPG.
: Hallo,
: wir lernen gerade für eine Prüfung im Bau- und Umweltrecht. Wir stolperten gerade über die Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung. Kann uns jemand in einige Worten mal ganz einfach sagen, worin der Unterschied besteht? Wir haben schon verschiedensten Theorien dazu, haben im Internet gesucht, aber wir können einfach keine zufriedenstellende Antwort darauf finden.
: Recht herzlichen Dank,
: Juli
: (im Auftrag von vier Verzweifelten)