: Kann bei fußkalter Wohnung vom Mieter eine Wärmedämmung
: (hier "Kältedämmung") der unter der Wohnung liegenden
: Kellerdecke nach dem Wärmeschutzgesetz verlangt werden.
: Welche Kriterien sind dabei zugrundezulegen?
: W. Seeger
Keine Ahnung, aber ich würde ohnehin vorher genau abklären, ob eine solche Dämmung etwas bringt. Denn in der Wohnung befindet sich die von den Radiatoren gewärmte Luft vor allem an der Decke; und wenn die Wände und die Fenster kalt sind (wegen deren mässiger Dämmung,) dann sammelt sich ebenso kalte Luft am Boden. Und diese Luft kann auch einen unten gedämmten Boden nicht aufwärmen.
Es wäre ev. nützlicher, dafür zu sorgen, dass der Keller ein paar Grade wärmer wird (ist er etwa permanent gelüftet, wegen der dort platzierten Gas/Ölheizung?).