Archiv 2006 des Forums der Umweltdatenbank

GFZ = Geschoßflächenzahl

  • lisi
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17 Jan. 2006 00:00 #2196 von lisi
GFZ = Geschoßflächenzahl wurde erstellt von lisi
>Wenn ich eine GFZ von 1,0 habe, dann kann ich die Grundstücksfläche komplett verbauen, oder?




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  • T. Rulle
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17 Jan. 2006 00:00 #2198 von T. Rulle
T. Rulle antwortete auf Re: GFZ = Geschoßflächenzahl
: Wenn ich eine GFZ von 1,0 habe, dann kann ich die Grundstücksfläche komplett verbauen, oder?
Hallo Lisi,
ganz so ist es nicht:
Die im Bebauungsplan festgelegte Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wieviel Grundfläche der Grundstücksfläche bebaut werden darf. Ist die GRZ z.B. 0,5 dann darf die Hälfte der Grundstücksfläche bebaut werden. Zusammen mit der Geschoßflächenzahl ergibt sich aus der GRZ das zulässige Bauvolumen auf einem Grundstück.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind (siehe BauNVO). Im Bebauungsplan ist die Geschossflächenzahl ein festgesetzter Wert, um eine Bebauungsdichte zu vermeiden. Ein Beispiel: Die Geschossflächenzahl mit dem Wert 0,6 bedeutet, dass auf einem 1.000 Quadratmeter großen Grundstück insgesamt höchstens 600 Quadratmeter Wohnfläche errichtet werden dürfen. Dabei bleibt zunächst offen, wie sich die Geschoßflächen verteilen, ob also in die Höhe oder in die Breite gebaut wird, da die Anzahl der Geschoße durch andere Vorschriften geregelt wird.
Also nur wenn auch die GRZ 1,0 ist, dann kannst du es 100\% bebauen. Ist aber eher unwahrscheinlich!
Viele Grüße
Tom




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  • D.Scheer
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23 Jan. 2006 00:00 #2231 von D.Scheer
D.Scheer antwortete auf Re: GFZ = Geschoßflächenzahl
Deine Annahme ist soweit ok!
Geschossflächenzahl
Die Geschossflächenzahl (kurz GFZ) ist ein Begriff aus dem deutschen Baurecht (Baunutzungsverordnung (kurz BauNVO), _20).
Sie gibt an, wie hoch das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse der Bebauung auf einem Grundstück zu der Fläche des Grundstückes maximal sein darf.
Zu beachten ist, dass die GFZ nicht aus der Brutto-Grundfläche (kurz BGF) gemäß DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau) berechnet werden darf, sondern nur aus den Flächen aller Vollgeschosse gemäß _20 BauNVO.
Beispiel
Ein Grundstück hat eine Fläche von 500 m_ und eine GFZ von 1,0. Die Summe der Geschossfläche in allen auf dem Grundstück befindlichen Gebäuden darf somit ebenfalls 500 m_ betragen. Man könnte beispielsweise ein viergeschossiges Gebäude mit jeweils 125 m_ Geschossfläche pro Geschoss errichten (4 x 125 m_ = 500 m_).
Hätte dasselbe Grundstück eine GFZ von 0,5, würde die maximal zulässige Geschossfläche 250 m_ betragen (500 m_ x 0,5 = 250 m_).
Bei einer GFZ von 1,2 dürfte eine maximale Geschossfläche von 600 m_ errichtet werden (500 m_ x 1,2 = 600 m_).
In der Hoffnung Ihnen weitergeholfen zu haben verbleibe ich
mit freundlichen Grüssen
D.Scheer




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