>Fragen an Architektur-Theoretiker:
(1) Kann definitionsgemäss ein WALMDACH auch dann als solches bezeichnet werden, wenn es:
a) mehr als vier Walme hat, und
b) unregelmässig geformte Walme hat, und
c) Walme verschiedener Neigung hat, und
d) ein oder mehrere Flachdach-Teilelement(e) aufweist (z. B. eine in der Schweiz sog. Dachzinne hat), und
e) keine überhängende Walmdächer oder besser Walmdachteile (mit Traufe etc.) besitzt sondern architektonisch-konkret durch diverse Schrägschnitte an einem Beton-Haus-Quader entstanden ist, und
f) nicht mit Ziegeln gedeckt sondern aus Gussbeton besteht,
Dies ist keine Scherzfrage. Es betrifft ein konkretes Projekt und ist von Wichtigkeit im Zusammenhang mit baugesetzlichen Bewilligungen.
(2) Zum STEILDACH:
a) Gilt dieser Begriff als Unterkategorie eines Walmdaches oder ganz allgemein für ein besonders steiles Giebeldach?
b) Bedingt der Begriff "Steildach" einen bestimmten (minimal) Neigungswinkel des Daches (oder der einzelnen Dachpartien)?
Vielen Dank an den geneigten Leser und freundlichen Sachverständigen, der mir helfen kann.
Mit freundlichen Grüssen,
Dr. Moshe M. Glass
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