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Biotop 24 bzw.24a

  • Dieter
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05 Jan. 2006 00:00 #1710 von Dieter
Re: Biotop 24 bzw.24a wurde erstellt von Dieter
Hallo Christine,
haben Sie von irgendwoher Antwort auf Ihre Fragen bekommen?
Genau diese Fragen interessieren mich nämlich auch und ich habe im Internet bisher keine Antwort darauf gefunden.
Gruß
Dieter



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  • Edmund Kühn
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05 Jan. 2006 00:00 #1766 von Edmund Kühn
Edmund Kühn antwortete auf Re: Biotop 24 bzw.24a
Hallo Christine,
wegen eigener "Betroffenheit" habe ich selbst suchen müssen. Das war in meinem Fall etwas einfacher, weil ich nicht nur im Internet suchen muß, sondern beim Regierungspräsidium Freiburg arbeite, und ich bei Kollegen nachfragen konnte.
Zur ersten Klärung folgendes noch voraus:
Ich weiß nicht, in welchem Bundesland Du wohnst, aber so wie es aussieht, in dem gleichen wie ich, in Baden-Württemberg.
Dort gab es im alten Landesnaturschutzgesetz den _ 24a über besonders geschützte Biotope.
Seit dem 16.12.2005 gibt es ein neues überarbeitetes Landschaftschutzgesetz, bei dem sich der Paragraph geändert hat. Aus dem _ 24a ist nun der _ 32 geworden.
Jetzt zu Deinen Fragen:
Seit wann es diesen Paragraphen gibt, weiß ich nicht, war für mich zu wissen irrelevant.
Ein Biotop 24a/_24a, jetzt ein Biotop _ 32, kann ein besonders geschütztes Moor, Sümpfe, Gewässer, Binnendünen, Heiden, Wälder, Fels, Höhlen, Dolinen, Hecken, Hohlwege sein. Das war nur eine kleine Aufzählung, um grob die Richtung zu zeigen. Im Gesetz gibt es noch eine Reihe mehr.In diesem Gebiet sind "alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung ... führen können, verboten" (Zitat aus Gesetz).
Es ist jedoch zulässig Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Genaueres bitte in dem Gesetz nachlesen oder bei der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt oder bei den Gemeinden/Städten im Bürgermeisteramt nachfragen. Ich kann nicht den ganzen Paragraphen abschreiben.
Das Biotop wird durch die Naturschutzbehörde (beim LRA) ausgewiesen und in Listen u. Karten erfaßt.Diese Listen liegen dort oder bei den Gemeinden für jedermann zur Einsicht aus.
Privates wie öffentliches Grundstück kann ausgewiesen werden. Die Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte werden auf Nachfrage durch die Naturschutzbehörde informiert. In unserer Familie haben wir es durch das Bürgermeisteramt der Gemeinde erfahren. Hier gab man uns auch die Information um welcher Art Biotop es sich handelt, und was getan und nicht getan werden darf.
Ein Hinweis: Wenn von einer Behörde oder Bürgermeisteramt eine Einsichtnahme in irgendwelche Unterlagen oder Pläne hingewiesen wird (kommt als ortübliche Bekanntmachung in der Zeitung oder Gemeindeblatt o.ä.), hingehen und anschauen. Es gibt dort Leute, die auch etwas erklären können.
Im Gesetz steht nicht drin, daß die Eigentümer durch ein persönliches Schreiben von der Erfassung informiert werden. Sie werden für jedermann zur Einsichtnahme bei der Naturschutzbehörde oder Gemeinde ausgelegt.
Ich hoffe etwas zur Klärung beigetragen zu haben.
Grüße
Edmund



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  • Christine
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20 Dez. 2006 00:00 #703 von Christine
Christine antwortete auf Biotop 24 bzw.24a
>Hallo,vielleicht können Sie meine Frage beantworten.Es würde mich freuen, da ich bisher erfolglos danach gesucht habe.
Seit wann gibt es das Biotop-Gesetz?
Was bedeutet Biotop 24 a?
Wie wird das Biotop 24 a ausgewiesen?
Wer kann eine Fläche als Biotop 24 a ausweisen?
Kann privates Gelände als Biotop 24 a ausgewiesen werden und wenn ja, warum kann das geschehen ohne Information an die betroffenen Eigentümer?
Welche Verfahrenswege müssten eingehalten werden?
was bedeutet es für die betroffenen Eigentümer, wenn auf ihrem Grundstück ein Biotop 24 a ausgewiesen wurde?
Fragen über Fragen, vielleicht kann mir ja jemand mit näheren Infos helfen.
Es würde mich freuen. Liebe Grüsse, Christine




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  • survival
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16 Juli 2008 01:00 #2062 von survival
survival antwortete auf Re: Biotop 24 bzw.24a
: Hallo,vielleicht können Sie meine Frage beantworten.Es würde mich freuen, da ich bisher erfolglos danach gesucht habe.
: Seit wann gibt es das Biotop-Gesetz?
: Was bedeutet Biotop 24 a?
: Wie wird das Biotop 24 a ausgewiesen?
: Wer kann eine Fläche als Biotop 24 a ausweisen?
: Kann privates Gelände als Biotop 24 a ausgewiesen werden und wenn ja, warum kann das geschehen ohne Information an die betroffenen Eigentümer?
: Welche Verfahrenswege müssten eingehalten werden?
: was bedeutet es für die betroffenen Eigentümer, wenn auf ihrem Grundstück ein Biotop 24 a ausgewiesen wurde?
: Fragen über Fragen, vielleicht kann mir ja jemand mit näheren Infos helfen.
: Es würde mich freuen. Liebe Grüsse, Christine
:
Habe Erfahrung mit Biotop24a. Telefon 07504 91177



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