>Bei einem Neubau wird eine kombinierte Heizungs-/Lüftungsanlage (Stiebel Eltron LWA 303) eingesetzt. Dadurch ist die verringerte Luftwechselzahl für die Luftdichtheit (1,5) anzusetzen. Ist ein Bauträger verpflichtet, diesen Qualitätsnachweis durch eine Blower-door-Messung nachzuweisen? Oder habe ich als Käufer bei Wunsch des Nachweises diesen selbst zu bezahlen?
Vielen Dank im Voraus für Nachrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Breitsameter