Das Verursacherprinzip ist der sowohl für den Produzenten wie Konsumenten in allen Umweltbereichen geltende Grundsatz, dass derjenige die Kosten für die Folgen seines umweltbelastenden Verhaltens oder Unterlassens zu tragen hat, der sie verursacht hat. Die Anwendung des Verursacherprinzips wirft in der Praxis des Alltags mit seiner technisch spezialisierten Wirtschaft und Gesellschaft zahlreiche Probleme auf und ist der Gegenstand zahlreicher Diskussionen.
Weitere Definition:
Das Verursacherprinzip besagt, dass derjenige die Kosten der Vermeidung oder Beseitigung eines Umweltschadens zu übernehmen hat, der für die Entstehung verantwortlich ist. Ferner ist der Verursacher von Umweltschäden auch Adressat für Verbote, Gebote und Auflagen seitens des Gesetzgebers. Die Anwendung des Verursacherprinzips führt zur Verteuerung umweltschädigender Produktionsverfahren und der dabei erzeugten Güter.
Weitere Definition:
Im Kern besagt das Verursacherprinzip, dass derjenige die Kosten der Vermeidung oder Beseitigung eines Umweltschadens zu übernehmen hat, der für die Entstehung verantwortlich ist. Das Verursacherprinzip ist jedoch nicht nur ein Kostenzuweisungsmodell, sondern sieht im Verursacher von Umweltschäden auch den Adressaten für Verbote, Gebote oder Auflagen seitens des Gesetzgebers und den Verantwortlichen gegenüber der Gesellschaft (z.B. Verpackungsverordnung).