Ein Direkteinleiter ist eine abwasserverursachende Anlage eines Grundstückseigentümers, deren Abwasser mit Zustimmung der Behörden nicht in eine Kanalisation, sondern direkt in ein Gewässer eingeleitet wird
Weitere Definition:
Gewerbe- und Industriebetriebe sind Direkteinleiter, wenn sie ihre Abwässer über eigene Kanalisationen direkt in ein Gewässer einleiten. Hierzu ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nach dem Wasserhaushaltsgesetz erforderlich. Gegensatz: Betriebe, die ihre Abwässer zunächst in kommunale Kanalisationen und damit "indirekt" in Gewässer einleiten werden als Indirekteinleiter bezeichnet.