Die Bauwirtschaft ist zuständig für die Fertigung von Oberflächenbelägen (Garagen, Plätze, Gehsteige, Spielplätze usw.) mit fahrbaren Geräten mit Mischtrog, Rührwerk und Antrieb durch Verbrennungsmotor. Der Belag kann schon wenige Stunden nach Aufbringung befahren werden. Straßen-Markierungsmaschinen benötigen für Warmauftrag des Farbgutes bei 30 km Fahrleistung pro Acht-Stunden-Schicht ca. 600 kg Flüssiggas. Bei Straßenfertigern Beheizung der Verteilerbohlen mit Flüssiggasbrennern. Ausschmelzen von Asphaltdecken im Fugenbereich mit Infrarotstrahlern.