Ein Zentraler Ort ist ein Ort, der über die Versorgung der eigenen Bevölkerung hinaus entsprechend seiner jeweiligen Funktion im zentralörtlichen System Versorgungsaufgaben für die Bevölkerung seines Verflechtungsbereiches wahrnimmt. Im Freistaat Sachsen werden Oberzentren, Mittelzentren, Unterzentren und Kleinzentren sowie als Sonderformen Städteverbünde, Kooperierende Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte unterschieden. nach 6) und 7)